Marke & Service

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)


 

ALLGEMEINES

 

Diese AGB gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen der Bauknecht AG (unten „Bauknecht“) und ihrem Kunden bzw. Handelspartner. Sie können nur in Schriftform geändert werden und haben bis zur Bekanntmachung neuer AGB durch Bauknecht Gültigkeit für alle Geschäfte zwischen den Parteien. Neue AGB entfalten vorbehaltlich gegenteiliger Abmachung  eine Rückwirkung auf bereits unter Einbezug dieser AGB abgeschlossene Rechtsgeschäfte. Von diesen AGB abweichende AGB des Kunden bzw. Handelspartners gelten nur, wenn sie von Bauknecht mit ausdrücklicher schriftlicher Erklärung akzeptiert worden sind. 

 

 

VERTRAGSABSCHLUSS

 

Sämtliche Angaben von Bauknecht, insbesondere in Katalogen, Preislisten und Broschüren, erfolgen freibleibend. Der Vertrag kommt mit dem Eintreffen der durch Bauknecht erstellten und durch den Kunden bzw. Handelspartner vorbehaltlos unterzeichneten Offerte bei Bauknecht zustande, sofern dies innert der Frist gemäss Art. 5 OR geschieht. Werden Lieferungen ausnahmsweise bloss aufgrund einer Bestellung ohne schriftlichen Vertrag ausgeführt, so gelten diese AGB trotzdem für den Vertrag, welcher mit der Versendung des Liefergegenstandes zu Stande kommt. Für Umfang und Ausführung einer Lieferung ist die durch den Kunden bzw. Handelspartner unterzeichnete Offerte von Bauknecht massgebend. Leistungen, die in der Offerte nicht enthalten sind, werden separat in Rechnung gestellt, sofern Bauknecht es nicht ablehnt, diese zu erbringen.

 

 

SPEZIALANFERTIGUNGEN

 

Auch wenn der Kunde bzw. Handelspartner sämtliche Kosten einer Spezialanfertigung trägt, bleibt diese das geistige Eigentum von Bauknecht. Hat Bauknecht Produkte gemäss Zeichnungen, Mustern oder Modellen des Kunden bzw. Handelspartners zu liefern, garantiert der Kunde bzw. Handelspartner, dass dadurch keine Schutzrechte Dritter verletzt werden, und  Verpflichtet sich, Bauknecht von allen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung von Schutzrechten freizustellen bzw. vollumfänglich schadlos zu halten, insbesondere auch den vollen Kaufpreis für gelieferte, aber infolge Schutzrechtsverletzung nicht benutzbare Liefergegenstände zu zahlen. Erweisen sich die vom Kunden bzw. Handelspartner gelieferten Pläne und  Spezifikationen als unvollständig oder technisch riskant oder nicht ausführbar, ist Bauknecht berechtigt, vom Vertrag nach vorgängiger Abmahnung unter Geltendmachung von Schadenersatz zurückzutreten.

 

 

PREISE

 

Preisangaben in Katalogen, Broschüren und dergleichen sind unverbindlich. Massgebend sind die in der Offerte von Bauknecht erwähnten Preise. Die Preise werden aufgrund der am Tag der Ausarbeitung der Offerte massgebenden Kosten berechnet. Falls sich die Kosten vor Ausführung einer Bestellung wesentlich verändern, ist Bauknecht berechtigt, den vereinbarten Preis entsprechend den veränderten Umständen anzupassen. Erfolgen Lieferungen aufgrund einer Bestellung ohne schriftlichen Vertrag, so richten sich die Preise für Produkte und Leistungen nach der in diesem Zeitpunkt geltenden Preislisten von Bauknecht. Für Expresslieferungen und Fixterminlieferungen ist Bauknecht berechtigt, separat einen  Zuschlag in Rechnung zu stellen. Dasselbe gilt beim Versand von Ersatzteilen. Falls eine Lieferung nicht an den Besteller, sondern an einen Dritten erfolgt, ist Bauknecht berechtigt, dem Kunden bzw. Handelspartner die zusätzlichen Versandkosten in Rechnung zu stellen.

 

 

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

 

Ohne gegenteilige Vereinbarung werden Forderungen von Bauknecht gegenüber dem Kunden bzw. Handelspartner mit der Lieferung des Vertragsgegenstandes fällig und sind jedenfalls spätestens 30 Tage ab Rechnungsdatum rein netto zu begleichen. Vereinbarte Skontoabzüge werden nur bei Zahlung innert der dafür angegebenen Frist akzeptiert. Unberechtigte Abzüge werden durch Bauknecht geltend gemacht. 30 Tage ab Rechnungsdatum ist der Kunden bzw. Handelspartner bei ausgebliebener Zahlung ohne Mahnung im Verzug und haftet für die Betreibungskosten. Der Verzugszins beträgt 8%. Bauknecht behält sich vor, nur gegen Vorauszahlung oder Zahlung gegen Lieferung zu liefern. Zahlungen an Mitarbeiter oder Vertreter von Bauknecht setzen voraus, dass diese von Bauknecht mit schriftlicher Vollmacht zur Entgegennahme der Zahlung ermächtigt worden sind. Rechnungen hat der Kunden bzw. Handelspartner innert 10 Tagen seit deren Empfang schriftlich zu beanstanden. Der Kunden bzw. Handelspartner ist nicht berechtigt, Forderungen von Bauknecht mit irgendwelchen Gegenforderungen zu verrechnen, wenn diese im Zeitpunkt der Verrechnungserklärung nicht durch ein rechtsverbindliches Gerichtsurteil gutgeheissen worden sind.

 

 

EIGENTUMSVORBEHALT

 

Die von Bauknecht gelieferten Waren bleiben bis zu ihrer vollständigen Bezahlung im Eigentum von Bauknecht. Der Kunde bzw. Handelspartner ist verpflichtet, bei Massnahmen zum Schutze des Eigentums von Bauknecht mitzuwirken und ermächtigt Bauknecht unwiderruflich, den vereinbarten Eigentumsvorbehalt im Register eintragen zu lassen. Der säumige Kunde  zw. Handelspartner hat Bauknecht sämtliche Kosten zum Schutze des Eigentums zu ersetzen.

 

 

LIEFERBEDINGUNGEN

 

Vereinbarte Lieferfristen und Liefertermine begründen keine „Fixgeschäfte“ und werden von Bauknecht unter dem Vorbehalt normaler Materialbezugs-, Fabrikations- und Transportmöglichkeiten eingehalten. Bei Nichteinhaltung einer Lieferfrist oder eines Liefertermins hat der Kunde bzw. Handelspartner Bauknecht unter Berücksichtigung des Grundes für das Ausbleiben der Lieferung eine angemessene Nachfrist zur Vornahme der ausstehenden Lieferung zu setzen. Bauknecht wird den Kunden bzw. Handelspartnern über eine sich abzeichnende Lieferverzögerung umgehend orientieren. Der Verzug von Bauknecht mit einer Lieferung berechtigt den Kunden bzw. Handelspartner nicht zum Rücktritt vom Vertrag und / oder zur Geltendmachung von Schadenersatz. Ist Lieferung des Kaufgegenstandes auf Abruf des Kunden bzw. Handelspartner vereinbart, so ist dieser verpflichtet, den Kaufgegenstand innert der vereinbarten Frist abzurufen. Erfolgt der Abruf erst nach Ablauf der vereinbarten Frist, so ist Bauknecht berechtigt, dem Kunden bzw. Handelspartner den ursprünglich vereinbarten Preis oder den Preis im Zeitpunkt des verspäteten Abrufs – falls dieser höher ist – in Rechnung zu stellen. Weiter ist Bauknecht berechtigt, nicht abgerufene Waren auf Kosten und Risiko des Kunden bzw. Handelspartner einlagern zu lassen. Der Kunden bzw. Handelspartner hat den Empfang der gelieferten Waren auf dem diesen beigelegten Lieferschein durch Unterschrift zu bestätigen.

 

 

ÜBERGANG VON NUTZEN UND GEFAHR

 

Nutzen und Gefahr gehen von Bauknecht auf den Kunden bzw. Handelspartner über, wenn der Kaufgegenstand im Werk oder Lager zur Versendung abgegeben wird.

 

 

PRÜFUNG UND ABNAHME DER LIEFERUNG

 

Beanstandungen wegen sichtbarer Transportschäden sind unmittelbar nach Empfang der Ware beim Transporteur geltend zu machen. Die Ware ist innert fünf Tagen nach Erhalt zu prüfen. Festgestellte Mängel sind spätestens am fünften Tag nach Erhalt der Ware unter Angabe der konkreten Beanstandungen bei Bauknecht schriftlich zu rügen. Geht innert dieser Frist keine Mängelrüge bei Bauknecht ein, so gilt die Ware als genehmigt. Später erkannte verdeckte Mängel sind sofort zu rügen. Bauknecht leistet Gewähr und haftet für mangelhafte Waren ausschliesslich gemäss den folgenden Garantiebestimmungen.

 

 

GARANTIE

 

Bauknecht verpflichtet sich gegenüber ihrem Kunden bzw. Handelspartner während 2 Jahren seit der ersten Inbetriebnahme eines gelieferten Gerätes und längstens während 36 Monaten seit Lieferung eines Gerätes an ihren Handelspartner, ein infolge Material-, Konstruktions- oder Fabrikationsfehler schadhaft gewordenes Gerät nach eigenem Ermessen kostenlos zu reparieren oder auszuwechseln. Für ausgewechselte oder reparierte Geräte oder Gerätekomponenten ist die Garantiefrist 12 Monate. Sie beginnt am Tag der Auswechslung oder Reparatur zu laufen. Ausgewechselte Geräte oder Gerätekomponenten sind Eigentum von Bauknecht. Die gesetzlichen Sachgewährleistungsansprüche, insbesondere auf Minderung, Wandelung und Schadenersatz, sind wegbedungen. Die Garantie von Bauknecht gilt nicht für schadhaft gewordene Verschleissteile und für Beschädigungen des Gerätes infolge Missachtung von Installations- und/oder Bedienungsanleitungen und/oder Betriebsvorschriften von Bauknecht oder infolge zweckwidrigen bzw. unsachgemässen Gebrauchs. Weiter gilt die Garantie nicht für Schäden, welche durch Umwelteinflüsse ausserhalb der dafür geltenden Normen, durch chemische und/oder elektrochemische Reaktionen (Korrosion, hoher Kalkgehalt des Wassers etc.) oder infolge Verstopfungen durch Fremdkörper verursacht worden sind. Die Garantie erlischt ebenfalls bei Eingriffen irgendwelcher Art in das Gerät durch nicht von Bauknecht autorisierte Personen oder beim Einbau von Ersatzteilen, welche nicht den Empfehlungen von Bauknecht entsprechen. Bauknecht haftet in keiner Weise für Mängel von Spezialanfertigungen, die Bauknecht nach ausdrücklicher Abmahnung des Kunden bzw. Handelspartners aufgrund unvollständiger oder unzweckmässiger Weisungen hergestellt hat. Bauknecht ist jederzeit berechtigt, die Herstellung eines Spezialgerätes gemäss den Weisungen des Kunden bzw. Handelspartners zu verweigern, wenn sich herausstellt, dass dieses mit einem Produktehaftpflicht-Risiko verbunden ist. Der Handelspartner ist berechtigt, seine Ansprüche aufgrund der vorliegenden Garantie von Bauknecht seinen Abnehmern von Bauknecht-Geräten abzutreten.

 

 

UMTAUSCH

 

Der Umtausch von Waren ist nur mit schriftlicher Zustimmung von Bauknecht möglich. Umtauschgesuche sind schriftlich an Bauknecht zu richten. Transporteure von Bauknecht nehmen Umtausch-Waren nur gegen Übergabe eines von Bauknecht ausgestellten Retour-Auftrages an. Die aus dem Umtausch resultierenden Kosten sowie eine allfällige Wertverminderung der Umtausch-Ware werden dem Kunden bzw. Handelspartner in Rechnung gestellt.

 

 

RÜCKNAHME UND ENTSORGUNG UNBRAUCHBAR GEWORDENER PRODUKTE

 

Bauknecht ist gemäss der „Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte“ (VREG) verpflichtet, elektrisch betriebene Geräte, die sie in ihrem Sortiment führt, zurückzunehmen und zu entsorgen. Der Kunden bzw. Handelspartner hat Rücknahmegesuche schriftlich an den Verkaufsinnendienst von Bauknecht zu richten. Die Kosten der Rücknahme und Entsorgung werden dem Kunden bzw. Handelspartner in Rechnung gestellt. Transporteure von Bauknecht nehmen Rücknahmen nur gegen Übergabe eines von Bauknecht ausgestellten Rücknahme-Auftrages an. Die Kosten für den Transport sind nicht in den VREG Ansätzen enthalten und werden separat in Rechnung gestellt.

 

 

MITTEILUNGEN

 

Schriftliche Mitteilungen können per Brief, E-Mail oder Telefax erfolgen.

 

 

TEILUNGÜLTIGKEIT

 

Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser AGB als ungültig herausstellen, so bleiben die restlichen Bestimmungen davon unberührt.

 

 

ERFÜLLUNGSORT

 

Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Lenzburg.

 

 

ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

 

Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden bzw. Handelspartner und Bauknecht unterstehen dem schweizerischen Recht, insbesondere dem schweizerischen Obligationenrecht.

 

 

DER GERICHTSSTAND IST LENZBURG.

 

Bauknecht AG (AGB Version 07/2013)